Wien (OTS) – Mit 1. Juli tritt in Wien der verpflichtende Hundeführschein für sogenannte Kampfhunde in Kraft. Darüberhinaus wird die Ausbildung von Hunden verboten, die gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten beinhalten oder nachstellen. Beides wird am Freitag auf der Tagesordnung im Landtag stehen.
“Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein Hund gegen Personen scharf gemacht werden soll. Jeder Hund hat einen natürlichen Schutzinstinkt, der jedenfalls ausreicht, um Haus, Heim und HundehalterIn, zu beschützen”, so Umweltstadträtin Ulli Sima. Keinerlei Auswirkungen wird das Verbot auf Polizei, Rettung und Bundesheer haben, denn vom Schutzhundeausbildungsverbot sind Diensthunde des Bundes ausgenommen. Für den privaten Bereich wurde in
Zusammenarbeit mit Tierschutzexperten eine neue Regelung erarbeitet.
“Es ist widersinnig und höchst fahrlässig, einen Hund bewusst als “Waffe” auszubilden und zu gebrauchen”, betont Sima. Denn um einen Hund “scharf zu machen”, muss die Beißhemmung abgebaut werden, dadurch wird die Unberechenbarkeit und die Gefährlichkeit des Hundes gesteigert. “Die Schutzhundeausbildung für private Hundehalter ist neben dem Sicherheitsaspekt auch aus Gründen des Tierschutzes abzulehnen, so Hermann Gsandtner, Tierschutzombudsmann der Stadt Wien.
Nichts spricht gegen die sportliche Ausbildung oder den sportlichen Wettbewerb unter Hunden. Unverändert und erlaubt sind daher künftig weiterhin die Gebrauchshunde-Ausbildungen und Prüfungen gemäß der österreichischen Prüfungsordnung des österreichischen Kynologenverbandes. Dabei ist aber zu gewährleisten, dass diese Kriterien der “Österreichischen Prüfungsordnung im Hundesport” gemäß der vom ÖKV veröffentlichten Prüfungsordnung folgen.
“Im Hundesport ist es aber auch enorm wichtig, dass Züchter, Trainer und auch die Hundeabrichteplätze zertifiziert werden und bestimmte Qualitätskriterien einhalten”, betont Sima. Sie lädt daher nach Ostern alle in diesem Bereich Beteiligten zu einem runden Tisch zu diesem Themenfeld.
Quelle: OTS – 24.03.2010