Braucht ein Hamster ein Laufrad ?
Überwiegend wird die Meinung vertreten, dass ein geeignetes Laufrad als Ergänzung zu einem ausreichend großen und gut strukturierten Käfig die Lebensbedingungen von Hamstern verbessern kann und damit zur Bereicherung der Haltungsumwelt beiträgt.
Auch wurde nachgewiesen, dass die Nutzung eines Laufrades die physische Kondition der Tiere steigern kann (GATTERMANN et al., 2004). – Andererseits wird aber auch die Auffassung vertreten, dass das Laufrad stereotypes Verhalten bzw. eine “Laufradsucht” der Tiere erzeuge bzw. fördere und daher gänzlich auf eine solche Vorrichtung verzichtet werden sollte.
Diese Unsicherheit ist darauf zurückzuführen, dass trotz intensiver Erforschung der Laufradaktivität von Nagetieren Ursache und Funktion dieses Verhaltens bis heute nicht restlos geklärt sind.
Welche Laufräder sind tierschutzwidrig?
Ungeeignet und daher tierschutzwidrig sind Laufräder
- mit Laufflächen, die nicht geschlossen sind und nur aus Speichen bestehen,
– eine offene Rückwand haben,
– an der offenen Seite Verstrebungen des Ständers aufweisen und / oder
– einen im Verhältnis zur Körpergröße des Tieres zu kleinen Durchmesser aufweisen.
Bei der Nutzung von Laufrädern mit Speichen oder offener Rückwand bzw. von nicht kippsicheren Laufrädern kann sich der Hamster schwere Verletzungen (Quetschungen, Knochenbrüche, Einklemmen bzw. Abtrennen von Gliedmaßen) zuziehen. Besonders gefährlich sind Laufräder, die auch an der Einstiegsseite eine Querverstrebung aufweisen, da dies zum gefürchteten „Schereneffekt“ führen kann (vgl. HOLLMANN 1997, 324). Ist die Lauftrommel achsseitig nicht geschlossen, so können sich die Tiere zwischen Rad und Aufhängevorrichtung schmerzhafte Quetschwunden zuziehen (vgl. HOLLMANN 1993, 131).
Auch der Durchmesser des Laufrades ist entscheidend für das Wohlbefinden des Tieres. In Wahlversuchen von REEBS und ST-ONGE (2005) zeigten Goldhamster eine eindeutige Präferenz für Laufräder mit größerem Durchmesser (35 versus 23 cm). Zu kleine Laufräder können außerdem Wirbelsäulenschäden (Lordose, Senkrückenbildung) verursachen.
Deshalb muss darauf geachtet werden, dass der Durchmesser des Laufrades so gewählt wird, dass der Hamster nicht gezwungen ist, mit durchgebeugtem Rücken zu laufen. Experten empfehlen Laufräder mit einem Mindestdurchmesser von 25 bis 30 cm für Goldhamster bzw. von etwa 20 cm für Zwerghamster.
Die beschriebenen Laufräder (Abb. 1) sind nicht nur tierschutzwidrig, sondern auch verboten, da Laufräder nach den einschlägigen tierschutzrechtlichen Bestimmungen verletzungssicher sein müssen.
Wie sieht ein geeignetes Laufrad aus?
Die Fachliteratur stimmt darin überein, dass ein verletzungssicheres Laufrad folgende Anforderungen erfüllen muss:
- Die Einstiegsseite ist zur Gänze offen oder kann einzelne kleine Einstiegsöffnungen aufweisen.
– Die Laufflächen müssen geschlossen und trittsicher sein.
– Das Rad muss an einer Käfigwand befestigt sein oder standfest stehen.
– Der Durchmesser des Laufrades muss der Größe des Tieres entsprechen.
Nur unter der Voraussetzung, dass ein Laufrad diesen Anforderungen entspricht, kann die Vorrichtung gefahrlos genutzt werden und zur Befriedigung des großen Bewegungsbedürfnisses eines Hamsters beitragen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch ein verletzungssicheres Laufrad nicht geeignet ist, eine zu kleine Käfigfläche zu kompensieren oder eine fehlende bzw. mangelhafte Strukturierung des Käfigs zu ersetzten.
Um stereotypem Verhalten entgegenzuwirken, wird empfohlen, dem Hamster eine möglichst reichhaltige Käfigausstattung zur Verfügung zu stellen. Obwohl regelmäßiger Auslauf unter Aufsicht und in einem abgegrenzten, als “Abenteuerspielplatz” ausgestalteten Bereich für den Halter einen größeren Zeitraufwand darstellt, sollte diese Art der Bewegungs- und Erkundungsmöglichkeit dem Hamster nicht vorenthalten werden.